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Antwort: Die Kostenübernahme für derartige Lidkorrekturen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist leider extrem restriktiv. Es wurden von diesen klare Kriterien erarbeitet, die vorliegen müssen, damit die Behandlungskosten vollständig übernommen werden.
Vereinfacht gilt der Leitsatz:
Geht es um eine Verbesserung des Sehens, liegt eine medizinische Indikation vor und die Kosten werden übernommen.
Geht es ums Aussehen, handelt es sich um eine kosmetische Behandlung, deren Kosten nicht übernommen werden.
Eine medizinische Indikation ist vom Artz/Patienten gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen. Dies erfolgt durch fotographische Dokumentation und durch Vorlage einer Gesichtsfeldmessung, aus der eine Gesichtsfeldeinschränkung abzuleiten ist.
Wir beraten Sie im Vorfeld gerne, ob bei Ihnen eine medizinische oder aber eine kosmetische Indikation vorliegt und erarbeiten im Bedarfsfall aussagekräftige Unterlagen, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu beantragen. Bei anderen Lidfehlstellungen arbeiten wir mit erfahrenen Operateuren und renommierten Kliniken zusammen, mit denen wir bei Bedarf Kontakt herstellen.